In der Oktober-Ausgabe der Migrantenzeitschrift „das Biber“ warb die Handelskette SPAR für ein neues Produkt: Halal-Fleisch wäre jetzt neu im Sortiment – in ausgewählten Filialen. Unter dem zynisch anmutenden Werbespruch „Genuss kennt keine Grenzen“ wird suggeriert, dass das Fleisch von Tieren, die nach einem frühmittelalterlichen arabischen Ritus langsam ausbluten, besonders schmackhaft wäre. Die Vorgangsweise beschert dem Unternehmen wie bei einem vergleichbaren Versuch im Jahr 2009 einen Shitstorm. Spar antwortet darauf, doch die Erklärung erscheint fachlich und juristisch falsch zu sein.
Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels haben 160.000 Personen ein Bild gesehen, mit dem der Autor dieses Textes auf Facebook auf das neue Halal-Produkt bei Spar hinwies. Dazu wurde erklärt, wie das so genannte Schächten nach den muslimischen Halal-Regeln funktioniert und auf welchen Koran-Suren die Praxis sich beruft. In den meisten islamischen Ländern ist das Schächten eine besonders grausame Art der Tiertötung. Das Tier, dem man von Hand die Kehle durchtrennt, verblutet langsam bei vollem Bewusstsein. Noch lebende Tiere sehen dabei zu.
Der zweite problematische Aspekt des Schächtens ist es, dass für diese Art des Schlachtens ein Halal-Zertifikat für den durchführenden Betrieb nötig ist. Ein Teil davon ist nach muslimischen Regeln als Zakat zu entrichten – als religiöse Steuer. Wiederum ein Achtel dieser Steuer ist an islamische Kombattanten zu entrichten, die damit den islamischen heiligen Krieg, den Jihad bestreiten. Wenn ein Westeuropäer ein Halal gekennzeichnetes Produkt erwirbt, finanziert er damit also den Terror, den heiligen Glaubenskrieg gegen sich selbst.
Rechtfertigung des Unternehmens nicht zufriedenstellend
In den beiden Standardantworten, welche das Unternehmen zur Verfügung stellt wird zumindest hinsichtlich der Praxis des Schächtens zu beruhigen versucht. Es werden vor allem zwei Aussagen getroffen, die nach Gegenprüfung im Tierschutzgesetz so nicht haltbar zu sein scheinen. Spar behauptet, dass die Tiere VOR der Schlachtung betäubt und mit einem STICH in die Halsschlagader getötet werden. Das Tierschutzgesetz §32 (5) sieht hingegen wörtlich vor, dass bei rituellen Schlachtungen zuerst der Hals – und damit alle großen Blutgefäße – mit einem SCHNITT geöffnet wird. Erst DANACH hat eine wirksame Betäubung stattzufinden.
Dass eine Halal-Schlachtung, wie weiter behauptet, eine ganz normale Schlachtung im Beisein eines muslimischen Würdenträger wäre, kann nach Studium der strengen muslimischen Halal-Vorschriften gänzlich ausgeschlossen werden. Das wäre streng genommen eine an Betrug am muslimischen Kunden genzende Praxis. Diese sieht übrigens auch keine Anwesenheit eines „Würdenträgers“ vor, was auch immer ein solcher sein mag – der Islam kennt nämlich keinen Priesterstand. Vielmehr hat der Schlachter sich auf eine spezielle Art zu reinigen und das Gebet zu sprechen.
Generelle Praxis des Halal-Verkaufs möglicherweise gesetzeswidrig?
Weiters führt das Tierschutzgesetz aus: „Rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung der Schlachttiere dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies auf Grund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft notwendig ist …“ Inwiefern eine Massenschlachtung und der unspezifische Verkauf in Handelsketten auch an religionsfremde Personen diesen Gesetzestext hinsichtlich „zwingender Gebote“ erfüllt, könnte kritisch hinterfragt werden.
Schon 2009 scheiterte Halal-Einführung bei SPAR an Protesten
Bereits im Jahr 2009 versuchte SPAR Halal-Fleisch anzubieten. Massive Proteste zwangen das Unternehmen damals zum Umdenken, die Produkte wurden nach kurzer Zeit wieder aus dem Sortiment genommen. 2013 erklärte SPAR gegenüber dem Standard, dass ein weiterer Versuch unternommen werden solle. Dieser findet gegenwärtig in ausgewählten Filialen in Wien, Wiener Neustadt, Vösendorf, St. Pölten, Krems und Eisenstadt statt.
2015.12.02 – FM
Die Standardantwort auf Userpostings auf der Facebook-Seite von SPAR ist wie folgt:
Außerdem gibt es eine offizielle Erklärung auf der Homepage:
Klarstellung zu Halal-Fleisch
Im Internet kursieren Falschinformationen, die Halal-Fleisch bei SPAR gleichsetzen mit Tierqual. Es gibt in Österreich klare und strikte Regelungen für die Schlachtung von Tieren. Das gesamte Fleisch von SPAR stammt aus österreichischen Schlachthöfen, die sich an die strengen österreichischen Tierschutz-Gesetze halten. Diese werden ohne Ausnahme auch bei der Schlachtung von Rindern für Halal-Fleisch eingehalten.Diese Tiere werden wie jedes andere in österreichischen Schlachthöfen getötete Tier zuerst betäubt und sind bei der weiteren Schlachtung bewusstlos. Die Tötung erfolgt in der Regel durch einen Stich in die Halsschlagader – bei jeder Schlachtung! Der einzige Unterschied zu anderen Schlachtungen in Österreich ist, dass von einem muslimischen Würdenträger ein Gebet während der Schlachtung gesprochen wird, der dann für die Schlachtung der betäubten Tiere ein Halal-Zertifikat ausstellt. Durch dieses Gebet wird die reguläre Schlachtung von den muslimischen Zuständigen als Halal akzeptiert. Auf andere religiöse Vorschriften wird nicht eingegangen! Schächtungen von Tieren bei Bewusstsein sind in Österreich ausdrücklich verboten! Vorrang hat die österreichische Schlachtordnung, die vollumfassend eingehalten wird. Alles andere sind Falschinformationen!
Weitere Links:
Tierschutzgesetz
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40089288
Dieses Facebook-Posting löste den Shitstorm aus
https://www.facebook.com/fmpolitics/photos
Facebook-Auftritt von SPAR Österreich
https://www.facebook.com/SPAROesterreich/?fref=ts